+++ Ab dem 15.10.2026 um 8:00 Uhr finden Sie hier das Antragsformular zur Förderung von erdverbauten und oberirdischen Regenwasserzisternen bzw. fachgerechten Regenwasserbehältnissen. +++
Förderrichtlinie
Förderrichtlinie_Regenwassernutzung_Speicher.pdf (126,4 KiB)
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer und Eigentümerinnen von privaten Grundstücken und Gebäuden im Landkreis Cuxhaven, Erbbauberechtigt oder sonst dinglich Nutzungsberechtigt sind.
Ausgenommen sind:
- Wohnobjekte außerhalb des Landkreis Cuxhaven
- Wohnobjekte, die als Zweitwohnsitz dienen
- Wohnobjekte, die für touristische Zwecke genutzt werden
- Antragstellende, deren Haushalt bereits eine Förderung im Rahmen der vorliegenden Richtlinie erhalten haben
- Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen wurde
Anträge sind über das Antragsformular Batteriespeicher im Landkreis Cuxhaven zu stellen und vorzugsweise per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder per Post an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima zu senden.
Landkreis Cuxhaven
Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klima
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Kostenvoranschlag oder Kostenschätzung
- Fotos vor Umsetzung der Installation
Die Anträge werden nach Eingangsdatum priorisiert bearbeitet und vergeben. Es werden nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anträge berücksichtigt!
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen, die gegen (bau)rechtliche Belange, Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Die Antragstellenden haben die (bau)rechtliche Zulässigkeit sicherzustellen.
- Maßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden
- Maßnahmen, die nicht freiwillig erfolgen
- Anlagen, die eine Zugabe von chemischen Mitteln beinhalten
- Eigenbauten und Prototypen. Steuer- und umweltrechtliche Auflagenerfüllungen sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Regenwasserspeicher werden mit bis zu 500 € bei oberirdisch verbauten Speichern und bis zu 1500 € bei unterirdisch verbauten Zisternen gefördert. Die Maximalförderung entspricht dabei 30% des Bruttopreises. Eigenleistungen werden nicht bezahlt. Der geförderte Speicher muss mindestens 2 m³ Regenwasser fassen können.
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Anschaffungskosten für die Zisterne oder Regenwassertank, die Pumpe, notwendiges Zubehör sowie Kosten, die für Erdarbeiten anfallen.
Bei erfolgreicher Antragstellung wird ein Zuwendungsbescheid verschickt, der anhand der eingereichten Kostenvoranschläge/Kostenabschätzungen eine maximale Höhe des Zuschusses benennt.
Die Auszahlung der Anteilsfinanzierung erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung folgender Nachweise:
- Beschreibung der Anlage mit Orts- und Installationserläuterung
- Fotos nach Umsetzung der Installation
- Kopie der Rechnungen über den Kauf/Installation des Regenwasserspeichers und der weiteren beantragten Ausgaben
- Bei Nutzung oder Kauf von gebrauchten Wassertanks benötigen wir auch einen Nachweis oder Rechnung über eine erfolgte sachgemäße Reinigung, um eine Nutzung als Regenwassertank zu ermöglichen
Sofern die oben genannten Nachweise nicht innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage beim Landkreis Cuxhaven eingereicht werden, erlischt die Gültigkeit des Zuwendungsbescheids und somit der Anspruch auf Förderung. In begründeten Fälle kann die Gültigkeit der Förderzusagen bis Ende 2027 verlängert werden.
Fragen zum Antragsverfahren können Sie per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de richten. Die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima können Sie auch unter 04721 -662570 telefonisch erreichen.
Fragen zum Kauf sowie zur technischen Umsetzung richten Sie bitte an entsprechend qualifizierte Fachbetriebe und Hersteller.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Regenwassertanks und -zisternen finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Seiten: