Sensibilisieren, motivieren, aktivieren - Förderung für nachhaltige/klimapädagogische Projekte

Der menschengemachte Klimawandel und das Thema Nachhaltigkeit haben zunehmend Auswirkungen auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Es ist daher wichtig, junge Menschen für diese Themen zu sensibilisieren und Impulse für verschiedene nachhaltige Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz hat deshalb ein Förderangebot entwickelt, das (Bildungs-)Einrichtungen bei der Umsetzung klimafreundlicher/nachhaltiger Projekte für Kinder und Jugendliche im Landkreis Cuxhaven unterstützen soll.

Konkret werden pädagogische Projekte gefördert, die Kinder und Jugendliche zu einem aktiven Klimaschutz motivieren und in ihrer Umsetzung zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

Alle Details hierzu finden Sie in der folgenden Förderrichtlinie. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch und nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das nachfolgend zum Download bereitgestellte Antragsformular.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge sind über das Antragsformular zu stellen und ausschließlich per E-Mail an klimaschutz@landkreis-cuxhaven.de zu senden.  Weitere Unterlagen werden im ersten Schritt nicht benötigt.

Eine Antragstellung ist nur zwischen dem 15.08.2024 und 15.11.2024 möglich. Es werden nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anträge berücksichtigt!

Was passiert nachdem ich einen Antrag gestellt habe?

Nachdem Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingereicht haben ist der Ablauf wie folgt:

  • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die im Antrag angegebene E-Mailadresse
  • Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Entscheidung über den Antrag bzw. über die Höhe der Förderung durch Erteilung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids
  • Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids kann Ihrerseits mit der Projektumsetzung begonnen werden
    WICHTIG: Vorher bereits gestartete Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen!
  • Nach Abschluss des bewilligten Projektes muss dem Landkreis Cuxhaven bis spätestens zum 30.09.2025 eine Fertigstellungsanzeige zugesendet werden. Diese besteht aus folgenden Nachweisen:

    - Kopie der Rechnung(en) (mit Datum) über die Ausgaben zur Umsetzung des Projektes
    - 1-2 Fotos als Dokumentation der Projektumsetzung. Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung des Bildmaterials in der Presse und auf den digitalen Plattformen des Landkreises einverstanden.

    Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutz@landkreis-cuxhaven.de
  • Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Nachweise erfolgt die Auszahlung der Bezuschussung i.H.v. max. 1.000 Euro an die im Antrag angegebene Bankverbindung
Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie ausgezahlt?

Die Höhe der Zuwendung beträgt max. 1.000 Euro. Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss an die im Antrag angegebene Bankverbindung gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Projekts anfallen. Diese sind unter anderem:

  • Ausgaben für die Konzeption und Planung,
  • Sachausgaben (z.B. Material) für die Umsetzung des Projektes,
  • Ausgaben für die Beteiligung und Information der Zielgruppen sowie Öffentlichkeitsarbeit
  • Fahrtkosten und Honorare

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ausgaben können auch dann zuwendungsfähig sein, wenn diese durch den Antragstellenden nachvollziehbar begründet werden.

Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung folgender Nachweise:

- Kopie der Rechnung(en) (mit Datum) über die Ausgaben zur Umsetzung des Projektes
- 1-2 Fotos als Dokumentation der Projektumsetzung. Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung des Bildmaterials in der Presse und auf den digitalen Plattformen des Landkreises einverstanden.

Die o.g. Nachweise sind spätestens bis zum 30.09.2025 unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutz@landkreis-cuxhaven.de

Anhand der eingereichten Unterlagen überprüft der Landkreis Cuxhaven die zweckmäßige Verausgabung der Projektmittel. Zwischen Einreichung der Unterlagen und Auszahlung der Bezuschussung können bis zu sechs Wochen liegen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung seitens des Landkreis Cuxhaven. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Verbände, Einrichtungen, Initiativen und andere freie bzw. privatrechtliche Träger mit Sitz im Landkreis Cuxhaven sowie Kitas und schulische Einrichtungen der Sekundarstufe I.

Förderfähig sind nur Projekte und Aktivitäten, die für Kinder und Jugendliche konzipiert sind und sich für aktiven Klimaschutz bzw. ökologische Nachhaltigkeit im Landkreis Cuxhaven einsetzen.

Bevorzugt werden Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Bewusstseins- und Verhaltensänderungen initiiert bzw. begleitet werden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klimaschutz des Landkreises unter klimaschutz@landkreis-cuxhaven.de bzw. 04721-662253.