Fördermittel
+++ Die Beantragung von Fördermitteln ist ab dem 01. April 2026 möglich. Das Antragsformular werden Sie ab dem 01.04. gegen 08:00 Uhr hier finden +++
Förderrichtlinie
Hier finden Sie die Förderrichtlinie für PV-Batteriespeicher im Landkreis Cuxhaven 2026 (107,6 KiB)
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Anträge sind über das Antragsformular Batteriespeicher im Landkreis Cuxhaven zu stellen und vorzugsweise per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder per Post an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima zu senden. Weitere Unterlagen werden im ersten Schritt nicht benötigt.
Die Anträge werden nach Eingangsdatum priorisiert bearbeitet und vergeben. Es werden nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anträge berücksichtigt!
Nachdem Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingereicht haben ist der Ablauf wie folgt:
- Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die E-Mailadresse von der Sie uns Ihren Antrag geschickt haben
- Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Entscheidung über den Antrag durch Erteilung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids
- Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids kann Ihrerseits mit der Maßnahmenumsetzung (Erwerb, Installation und Anmeldung des Batteriespeichers) begonnen werden
WICHTIG: Vorher bereits erworbene, installierte und angemeldete Batteriespeicher sind von einer Förderung ausgeschlossen! - Nach Erwerb, Installation und Anmeldung Ihres Baltteriespeichers muss dem Landkreis Cuxhaven innerhalb von 4 Monaten nach Ausstellung des Zuwendungsbescheids eine Fertigstellungsanzeige zugesendet werden. Diese besteht aus folgenden Nachweisen:
- Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Batteriespeichers
- Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur Ihres Batteriespeichers
- Nachweis der Anmeldung einer PV-Anlage oder eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail mit Ihren Kontodaten zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de - Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Nachweise erfolgt die Auszahlung der Bezuschussung i.H.v. 200-1000 € je nach Größe Ihres gekauften Speichers an die angegebene Bankverbindung
Grundsätzlich ist das Ihre Entscheidung.
Wir fördern Batteriespeicher dieses Jahr mit 100 € pro ganzer kWh Leistung. Jedoch mindestens 2 kWh und maximal 1000 € Förderung.
Sollten Sie Ihren Batteriespeicher mit einem Balkonkraftwerk koppeln wollen, empfiehlt sich eher ein kleiner Speicher von 2-3 kWh, sollten Sie eine Solaranlage besitzen lohnen sich auch größere Speicher.
Idealerweise pendelt ein Batteriespeicher regelmäßig zwischen Voll und Leer um die Batterie zu schonen, passen Sie daher die Speichergröße am Besten Ihrem Stromverbrauch und der erwarteten PV-Stromproduktion an. Näheres dazu finden Sie hier.
Mit der Verabschiedung des Solarpakets I entfällt die Pflicht zur Anmeldung von Balkonkraftwerken beim Netzbetreiber. Einen Batteriespeicher sollten Sie dennoch melden.
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist für den Speicher sowie die PV-Anlage/das BKW erforderlich.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 100 Euro pro voller kWh des Speichers (mindestens 200 €, maximal 1000 €). Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss an die angegebene Bankverbindung gewährt. Zu den Anschaffungskosten zählt der Kaufpreis für das Batteriespeichers und Kabel.
Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung folgender Nachweise:
- Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Batteriespeichers
- Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für den Batteriespeicher
- Nachweis der Anmeldung einer PV-Anlage oder eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer und Ihrer Kontodaten in einer E-Mail zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de
Anhand der eingereichten Unterlagen überprüft der Landkreis Cuxhaven die ordnungsgemäße Anmeldung und Ausführung der Installation. Zwischen Einreichung der Unterlagen und Auszahlung der Bezuschussung können bis zu vier Wochen liegen.
Die Förderung endet, sobald die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (85.000, - €) ausgeschöpft sind. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung seitens des Landkreis Cuxhaven. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mit der Maßnahmenumsetzung (Kauf und Installation des Batteriespeichers) darf erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheids begonnen werden. Den Zuwendungsbescheid erhalten Sie an die E-Mailadresse von der Sie uns Ihren Antrag geschickt haben und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, also Mieterinnen und Mieter bzw. oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses sowie Vereine mit entsprechend notwendiger Ausstattung zur Installation eines Batteriespeichers in Kombination mit einer PV-Anlage oder eines BKW im Landkreis Cuxhaven.
Von einer Förderung ausgenommen sind:
- Wohnobjekte außerhalb des Landkreis Cuxhaven.
- Wohnobjekte, die als Zweitwohnsitz dienen.
- Wohnobjekte, die für touristische Zwecke genutzt werden.
- Antragstellende, deren Haushalt bereits eine Förderung im Rahmen der vorliegenden Richtlinie erhalten haben.
- Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wurde.
- Batteriespeicher aus Leasing Modellen
- Eigenbauten, Prototypen oder gebrauchte Anlagen
- Speichererweiterungen
- Maßnahmen, die gegen (bau)rechtliche Belange, Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Die Antragstellenden haben die (bau)rechtliche Zulässigkeit sicherzustellen
Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Pro Antragstellenden und Haushalt kann maximal ein Batteriespeicher gefördert werden.
Fragen zum Antragsverfahren können Sie per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de richten. Die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima können Sie auch unter 04721 -662570 telefonisch erreichen.
Fragen zum Kauf sowie zur technischen Umsetzung richten Sie bitte an die geeignete Fachinstanz, wie z.B. Verbraucherzentrale, örtliche Fachbetriebe, Hersteller, Netzbetreiber oder an entsprechend qualifizierte Energieberatende.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke finden Sie auf den folgenden Seiten der Verbraucherzentrale: