Fördermittelberatung

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Der Landkreis Cuxhaven unterstützt seine kreisangehörigen Kommunen bei der Suche und Nutzung von Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen.
Grundlage ist § 18 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG). Ziel der Fördermittelberatung ist es, Kommunen den Zugang zu passenden Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu erleichtern.

Ziel der Beratung ist, dass kreisangehörige Kommunen (Städte, Samtgemeinden und Gemeinden) Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich akquirieren, um mit konkreten Projekten, die Lebensqualität zu verbessern und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.

 

  1. Was bietet die Fördermittelberatung?
  • Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Förderprogramme
  • Orientierung in der Förderlandschaft von Land, Bund und EU
  • Erste Einschätzung, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen
  • Hinweise zu Fördervoraussetzungen und Antragswegen
  • Unterstützung im Beantragungsprozess, von der Idee bis zur Einreichung

Die Beratung ersetzt keine Rechts- oder Antragsberatung, hilft aber bei der zielgerichteten Vorbereitung von Förderanträgen.

 

  1. Für wen ist das Angebot?

Direkte Zielgruppe sind die 10 Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Cuxhaven. Dabei gehören zu der Zielgruppe neben den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) insbesondere die Verwaltungsmitarbeitenden, die sich mit Klimaschutzthemen befassen, wie zum Beispiel die Klimaschutzmanager und -Managerinnen. Auch andere Stellen innerhalb der Kommunen, bzw. Mitgliedsgemeinden, die Projekte anstoßen, planen, entwickeln und umsetzen wollen, können in die Beratung eingebunden werden.

 

  1. Verantwortung und Haftung

Die Verantwortung und Haftung für den Prozess der Antragstellung liegt bei den kreiseigenen Kommunen. Die Rolle der Fördermittelberatung ist es zu vermitteln, sie dient als Hilfestellung. Die Verantwortung für den Förderantrag sowie die Entscheidungskompetenz liegt beim Antragsteller, der Kommune selbst. Auch das Fördermittelmanagement ist in der Verantwortung der antragstellenden Kommune, wobei die Fördermittelberatung bei Bedarf unterstützen kann.

 

  1. Linkliste

Infos zu kommunalem Klimaschutz allgemein:

 

Kontakte für Fördermittelberatung / Unterstützungsstellen

Diese Stellen bieten Beratung, Begleitung, Projektentwicklung oder allgemeine Förderübersichten.

 

Bund / Bundesnahe Einrichtungen

 

Land / Regionale Beratung

 

Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote

 

 

Spezifische Förderprogramme

Diese Links führen direkt zu konkreten Förderprogrammen oder Programmsystemen.

 

 

Kontakte für Fördermittelberatung und zu spezifischen Förderprogrammen

 

 

 

Webseiten zur allgemeinen Fördermittelsuche

 

5. Aktuelle Fördermittelaufrufe

 

Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“

Das Land Niedersachsen stellt den kommunalen Fördermittelempfängern im Sinne des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) Mittel für die Förderung von Kooperationen zwischen Kommunen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Versorgungsaufgaben von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken, zur Verfügung.

Antragsberechtigte: Kommunale Fördermittelempfänger im Sinne des § 2 Abs. 2 des NKomFöG,dazu gehören Kommunen, (gemeinsame) kommunale Anstalten, Stiftungen, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, die zur Stärkung der Versorgungsaufgaben von Mittel oder Grundzentrum für die sie umgebenden ländlichen Räumen.

Antragsfrist: 31. August 2026

Weitere Informationen unter folgenden Websites:

Zukunftsräume Niedersachsen | Niedersächsische Staatskanzlei

Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken | Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg

 

 

Projektwettbewerb „NaturMomente – Ländlicher Tourismus“

Das Unternehmen Airbnb und der Deutsche Tourismusverband (DTV) haben den gemeinsamen Projektwettbewerb „NaturMomente – Ländlicher Tourismus“ gestartet. Bereitgestellt werden insgesamt 1 Mio. Euro für innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum, die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit mit ökologischer Verantwortung verbinden und zugleich die touristische Qualität in der jeweiligen Region verbessern.

Antragsberechtigte: Kommunen, Tourismusorganisationen, Nationale Naturlandschaften

(Nationalparke, Naturparke, Biosphärenreservate und Wildnisgebiete), kleine und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, lokale Initiativen und Vereine, Kultur- und Denkmalorganisationen sowie Privatpersonen)

Gebietskulisse:         siehe bitte Liste der teilnahmeberechtigten Gemeinden Gemeinden_dtv.xlsx

Antragsfrist:              09. September 2026 (16:00 Uhr)

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen unter folgender Website:

NaturMomente - Airbnb

Teilnahmebedingungen - NaturMomente: Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus - Airbnb

 

 

Nds. EFRE-Programm „Landschaftwerte 2.0“

Das niedersächsische EFRE-Förderprogramm unterstützt Projekte zur Aufwertung des natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie für grüne Infrastruktur.

Antragsberechtigte: Kommunen und deren Zusammenschlüsse, Naturparkträger, Verbände, Stiftungen, Vereine, Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Antragsfrist: 30. September 2026

Weitere Informationen unter folgender Website:

NBank - Landschaftswerte 2.0

 

 

Förderprogramm Regionale Bio-Wertschöpfungsketten

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat im Bundesanzeiger eine neue Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio Wertschöpfungsketten (RIGE) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau veröffentlicht, die bis zum 31.12.2030 gültig ist. Das Programm zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger über die ökologische Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung und die Distribution bis zum Konsum zu informieren und zielgruppenspezifisches Wissen erlebbar zu vermitteln.

Antragsberechtigte: u. a. Gemeinden, (kreisfreie) Städte und Landkreise sowie regionale Zweckververbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Erfahrungen bei der Durchfüh-rung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen können (auch Verbundprojekte bspw. mit Universitäten, Hochschulen, Berufs-, Fach- und Meisterschulen sowie mit Interessenverbänden, Vereinen und Stiftungen sind möglich).

Antragsfrist: laufende Antragsmöglichkeiten

Weitere Informationen unter folgender Website:

Förderung von Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten: Bundesprogramm

 

 

Richtlinie „Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)“

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)

Antragsberechtigte: u. a. Gemeinden (einschl. Landkreise) und Gemeindeverbände, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, weitere private Einrichtungen/Unternehmen, natürliche Personen und Personengesellschaften, Teilnehmergemeinschaften

Antragsstichtag:      jährlich 30. September

Weitere Informationen unter folgender Website:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE - | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Neue BEG-Richtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Antragsberechtigte: Investoren (z. B. Kommunen, Hauseigentümer, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen). Verpflichtend einzubinden ist i. d. R. ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) im Zuge der Beantragung einer Förderung und Begleitung des Vorhabens.

Antragsfrist:             Laufende Antragsmöglichkeiten

Weitere Informationen unter folgenden Websites:

Einzelmaßnahmen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Nichtwohngebäude | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Wohngebäude | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

 

 

Kontakt & Beratung

Bei Fragen zur Fördermittelberatung oder zur ersten Einschätzung Ihres Vorhabens wenden Sie sich gerne an:

klimaschutz@landkreis-cuxhaven.de

 

 

Für die Einreichung Ihrer Projektidee können sie gern die Projektskizzen‑Vorlage der MCON nutzen. Die Vorlage unterstützt eine klare und vollständige Darstellung Ihres Vorhabens und erleichtert eine schnelle und einheitliche Einschätzung. Sie finden die aktuelle Version unten auf der MCON‑Webseite MCON | Fördermittelberatung unter „Download“.