Fördermittel sind bereits ausgeschöpft

+++ Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Balkonkraftwerke bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist damit nicht mehr möglich +++

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke, also einfachere und kleinere Ausführungen von Photovoltaikanlagen, ermöglichen es nahezu jeder Person, eigenen Strom zu erzeugen und die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Der Landkreis Cuxhaven fördert im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Beschaffung von Balkonkraftwerken zur Nutzung im privaten Wohnraum im Landkreis Cuxhaven“ die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken. Alle Details hierzu finden Sie im Folgenden, bitte lesen Sie sich die Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch.

Die Förderrichtlinie steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Landkreis Cuxhaven

 

Was ist mit dem Solarpaket I?

Der Landkreis Cuxhaven weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen des Solarpaketes I, die den Betrieb von Balkonkraftwerken betreffen noch nicht in Kraft getreten sind. Damit dürfen Balkonkraftwerke weiterhin nur eine maximale Wechselrichterleistung von 600 Watt abgeben. Auch die Registrierung des Kraftwerkes beim lokalen Netzbetreiber ist aktuell noch erforderlich (s. weiterführende Links am Seitenende).

Der Kauf eines Balkonkraftwerkes mit höherer Wechselrichter- und Modulleistung ist dennoch möglich und auch förderfähig, da davon auszugehen ist, dass das Solarpaket I in absehbarer Zeit rechtskräftig wird (s. FAQs unten!) Bis zu diesem Zeitpunkt gelten jedoch weiterhin die Vorgaben zum Betrieb von Balkonkraftwerken der EWE Netz.

Alle weitere Informationen hierzu sowie die aktuellen Entwicklungen sind beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nachzulesen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge sind über das Antragsformular Balkonkraftwerke Landkreis Cuxhaven zu stellen und vorzugsweise per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder per Post an die Stabsstelle Klimaschutz & Klimafolgenanpassung zu senden.  Weitere Unterlagen werden im ersten Schritt nicht benötigt.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum priorisiert bearbeitet und nach „Windhund-Prinzip“ vergeben. Es werden nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anträge berücksichtigt!

Was passiert nachdem ich einen Antrag gestellt habe?

Nachdem Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingereicht haben ist der Ablauf wie folgt:

  • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die im Antrag angegebene E-Mailadresse
  • Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Entscheidung über den Antrag durch Erteilung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids
  • Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids kann Ihrerseits mit der Maßnahmenumsetzung (Erwerb, Installation und Anmeldung des Balkonkraftwerkes) begonnen werden
    WICHTIG: Vorher bereits erworbene, installierte und angemeldete Balkonkraftwerke sind von einer Förderung ausgeschlossen!
  • Nach Erwerb, Installation und Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes muss dem Landkreis Cuxhaven bis spätestens zum 31.10.2024 eine Fertigstellungsanzeige zugesendet werden. Diese besteht aus folgenden Nachweisen:

    - Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Balkonkraftwerkes
    - Nachweis zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber EWE Netz (Eine Registrierungshilfe der EWE Netz finden Sie HIER)
    - Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke finden Sie HIER)

    Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de
  • Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Nachweise erfolgt die Auszahlung der Bezuschussung i.H.v. 200 Euro an die im Antrag angegebene Bankverbindung
Wie groß darf mein Balkonkraftwerk sein bzw. wie viel Leistung darf es haben?

Aufgrund der verzögerten Verabschiedung des Solarpakets I, liegt auch nach dem 1. Januar 2024 die aktuelle Wechselrichterleistung bei 600 W. Das heißt der Wechselrichter darf maximal 600 W ins Hausnetz einspeisen.

Um die Zeit bis zu dem Inkrafttreten des Solarpaket I zu überbrücken können regelbare Wechselrichter eine gute und im Rahmen unserer Förderung auch zulässige Lösung sein. So kann das Balkonkraftwerk nach den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben betrieben werden, indem die Leistung - z.B. über eine App-basierte Steuerung - auf 600 W gedrosselt wird. Sobald zulässig kann diese anschließend problemlos auf die dann maximal zulässige Wechselrichterleistung von 800 W hoch geregelt werden.

Wo muss ich meine Anlage registrieren?

Gemäß der aktuell noch gültigen Bestimmungen müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk beim zuständigen Netzbetreiber EWE Netz sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie ausgezahlt?

Die Höhe der Zuwendung beträgt 200 Euro. Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss an die im Antrag angegebene Bankverbindung gewährt. Zu den Anschaffungskosten zählt der Kaufpreis für das Balkonkraftwerk inklusive Wechselrichter und Kabel.

Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung folgender Nachweise:

- Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Balkonkraftwerkes
- Nachweis zur Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber EWE Netz (Eine Registrierungshilfe der EWE Netz finden Sie HIER)
- Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke finden Sie HIER)

Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de

Anhand der eingereichten Unterlagen überprüft der Landkreis Cuxhaven die ordnungsgemäße Anmeldung und Ausführung der Installation. Zwischen Einreichung der Unterlagen und Auszahlung der Bezuschussung können bis zu sechs Wochen liegen.

Die Förderung endet, sobald die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (50.000, - €) ausgeschöpft sind. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung seitens des Landkreis Cuxhaven. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wann kann ich mit der Installation meiner Anlage beginnen?

Mit der Maßnahmenumsetzung (Kauf und Installation des Balkonkraftwerkes) darf erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheids begonnen werden. Den Zuwendungsbescheid erhalten Sie an die im Antrag angegebene E-Mailadresse und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die Mieter:in oder Eigentümer:in einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses mit entsprechend notwendiger Ausstattung zur Installation eines Balkonkraftwerkes im Landkreis Cuxhaven sind.

Von einer Förderung ausgenommen sind:

  • Wohnobjekte außerhalb des Landkreis Cuxhaven.
  • Wohnobjekte, die als Zweitwohnsitz dienen.
  • Wohnobjekte, die für touristische Zwecke genutzt werden.
  • Antragsteller:innen, deren Haushalt bereits eine Förderung im Rahmen der vorliegenden Richtlinie erhalten haben.
  • Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wurde.

Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Pro Antragsteller:in und Haushalt kann maximal ein Balkonkraftwerk gefördert werden.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Fragen zum Antragsverfahren können Sie per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de richten.

Fragen zum Kauf sowie zur technischen Umsetzung richten Sie bitte an die geeignete Fachinstanz, wie z.B. Verbraucherzentrale, örtliche Fachbetriebe, Hersteller, Netzbetreiber oder an entsprechend qualifizierte Energieberater:innen.

Eine Übersicht der im Landkreis Cuxhaven tätigen Energieberater:innen finden Sie HIER.

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen sowie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke finden Sie auf den folgenden Seiten der Verbraucherzentrale: