Fördermittel sind bereits ausgeschöpft

+++ Aufgrund der sehr hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Balkonkraftwerke bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist damit nicht mehr möglich +++

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke, also einfachere und kleinere Ausführungen von Photovoltaikanlagen, ermöglichen es nahezu jeder Person, eigenen Strom zu erzeugen und die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Der Landkreis Cuxhaven fördert im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Beschaffung von Balkonkraftwerken zur Nutzung im privaten Wohnraum im Landkreis Cuxhaven“ die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken. Alle Details hierzu finden Sie im Folgenden, bitte lesen Sie sich die Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch.

Die Förderrichtlinie steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:

Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Landkreis Cuxhaven

 

Was ist mit dem Solarpaket I?

In einer wegweisenden Abstimmung hat der Bundestag as lang erwartete „Solarpaket I“ verabschiedet, das die Installation von Photovoltaikanlagen in Deutschland revolutionieren soll. Dieses neue Gesetzespaket ist speziell darauf ausgerichtet, die Nutzung von Solarenergie durch private Haushalte und kleine Unternehmen deutlich zu vereinfachen und zu fördern. Mit der Einführung von Systemen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt und einem vereinfachten Anmeldeverfahren, markiert dieses Paket einen signifikanten Fortschritt in Deutschlands Energiewende. Nach dem Beschluss des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrats am 26. April 2024 tritt das Solarpaket I in Kraft und bringt Ihnen als Besitzerin oder Besitzer eines Balkonkraftwerks viele Erleichterungen:
 

Erweitere Kapazitätsgrenze: Die Einspeisegrenze wurde auf 800 Watt angehoben, was es Besitzerinnen und Besitzern ermöglicht, mehr Solarenergie ins Netz einzuspeisen und damit ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Vereinfachte bürokratische Hürden: Die lästige Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich und erleichtert Ihnen als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer den Zugang zur Solarenergieerzeugung.

Effizientere Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Die Anmeldung im MaStR, die zur Erfassung von Solaranlagen und anderen Energieerzeugungseinheiten erforderlich ist, wurde drastisch vereinfacht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Prozess der Datenerfassung und -verwaltung zu optimieren und so die Marktteilnahme zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge sind über das Antragsformular Balkonkraftwerke Landkreis Cuxhaven zu stellen und vorzugsweise per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder per Post an die Stabsstelle Klimaschutz & Klimafolgenanpassung zu senden.  Weitere Unterlagen werden im ersten Schritt nicht benötigt.

Die Anträge werden nach Eingangsdatum priorisiert bearbeitet und nach „Windhund-Prinzip“ vergeben. Es werden nur vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anträge berücksichtigt!

Was passiert nachdem ich einen Antrag gestellt habe?

Nachdem Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag eingereicht haben ist der Ablauf wie folgt:

  • Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung an die im Antrag angegebene E-Mailadresse
  • Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Entscheidung über den Antrag durch Erteilung eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids
  • Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids kann Ihrerseits mit der Maßnahmenumsetzung (Erwerb, Installation und Anmeldung des Balkonkraftwerkes) begonnen werden
    WICHTIG: Vorher bereits erworbene, installierte und angemeldete Balkonkraftwerke sind von einer Förderung ausgeschlossen!
  • Nach Erwerb, Installation und Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes muss dem Landkreis Cuxhaven bis spätestens zum 31.10.2024 eine Fertigstellungsanzeige zugesendet werden. Diese besteht aus folgenden Nachweisen:

    - Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Balkonkraftwerkes
    - Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke finden Sie HIER)

    Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de
  • Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Nachweise erfolgt die Auszahlung der Bezuschussung i.H.v. 200 Euro an die im Antrag angegebene Bankverbindung
Wie groß darf mein Balkonkraftwerk sein bzw. wie viel Leistung darf es haben?

Im Zuge der Verabschiedung des Solarpakets I wurde die Einspeisegrenze auf 800 Watt angehoben. Dies ermöglicht es Besitzerinnen und Besitzern, mehr Solarenergie ins Netz einzuspeisen und damit ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Wo muss ich meine Anlage registrieren?

Mit der Verabschiedung des Solarpakets I entfällt die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Lediglich die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist erforderlich und wurde stark vereinfacht. Statt 20 Angaben zu Ihrem neuen Balkonkraftwerk sind nur noch fünf Angaben erforderlich. Zudem wurde die Nutzerführung vereinfacht.

Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie ausgezahlt?

Die Höhe der Zuwendung beträgt 200 Euro. Die Zuwendung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss an die im Antrag angegebene Bankverbindung gewährt. Zu den Anschaffungskosten zählt der Kaufpreis für das Balkonkraftwerk inklusive Wechselrichter und Kabel.

Die Auszahlung der Bezuschussung erfolgt nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung folgender Nachweise:

- Kopie der Rechnung (mit Datum) über den Kauf des Balkonkraftwerkes
- Nachweis zur Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke finden Sie HIER)

Die o.g. Nachweise sind unter Angabe Ihrer Zuwendungsnummer in einer E-Mail zu senden an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de

Anhand der eingereichten Unterlagen überprüft der Landkreis Cuxhaven die ordnungsgemäße Anmeldung und Ausführung der Installation. Zwischen Einreichung der Unterlagen und Auszahlung der Bezuschussung können bis zu sechs Wochen liegen.

Die Förderung endet, sobald die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (50.000, - €) ausgeschöpft sind. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung seitens des Landkreis Cuxhaven. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wann kann ich mit der Installation meiner Anlage beginnen?

Mit der Maßnahmenumsetzung (Kauf und Installation des Balkonkraftwerkes) darf erst nach Erteilung eines Zuwendungsbescheids begonnen werden. Den Zuwendungsbescheid erhalten Sie an die im Antrag angegebene E-Mailadresse und kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die Mieter:in oder Eigentümer:in einer selbst genutzten Wohnung oder eines Hauses mit entsprechend notwendiger Ausstattung zur Installation eines Balkonkraftwerkes im Landkreis Cuxhaven sind.

Von einer Förderung ausgenommen sind:

  • Wohnobjekte außerhalb des Landkreis Cuxhaven.
  • Wohnobjekte, die als Zweitwohnsitz dienen.
  • Wohnobjekte, die für touristische Zwecke genutzt werden.
  • Antragsteller:innen, deren Haushalt bereits eine Förderung im Rahmen der vorliegenden Richtlinie erhalten haben.
  • Maßnahmen, mit deren Ausführung vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wurde.

Die Förderung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Pro Antragsteller:in und Haushalt kann maximal ein Balkonkraftwerk gefördert werden.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Fragen zum Antragsverfahren können Sie per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de richten.

Fragen zum Kauf sowie zur technischen Umsetzung richten Sie bitte an die geeignete Fachinstanz, wie z.B. Verbraucherzentrale, örtliche Fachbetriebe, Hersteller, Netzbetreiber oder an entsprechend qualifizierte Energieberater:innen.

Eine Übersicht der im Landkreis Cuxhaven tätigen Energieberater:innen finden Sie HIER.

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen sowie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke finden Sie auf den folgenden Seiten der Verbraucherzentrale: